Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der INTRA Daten GmbH
Allgemeines
Geltungsbereich
Für Verträge zwischen der INTRA Daten GmbH und dem Kunden sind die vorliegenden AGB in der jeweils aktuellen Version gültig.
Inhalt
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der INTRA Daten GmbH sind ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen massgebend. Sie gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
Umfang, Ausführung und Erfüllungsort
Angebote der INTRA Daten GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit
der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die INTRA Daten GmbH zustande. Ausnahmsweise kann bereits der
Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch die INTRA Daten GmbH massgebend sein. Bei Kalkulations- oder
Druckfehlern im Angebot behält sich die INTRA Daten GmbH das Recht der Berichtigung vor.
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht,
gilt als Lieferung oder Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der INTRA Daten GmbH.
Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine, wie insbesondere Bereitschaftszeiten ausserhalb der Üblichen Arbeitszeit, eine bestimmte Reparaturzeit oder eine Reaktionszeit etc. Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn
- der INTRA Daten GmbH Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde diese nachträglich ändert;
- der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere, wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der INTRA Daten GmbH liegen, wie namentlich Naturereignisse, Mobilmachung, bewaffnete Konflikte, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Die INTRA Daten GmbH kann Teillieferungen ausführen. Bei Verzögerungen hat der Kunde der INTRA Daten GmbH
eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt die INTRA Daten GmbH bis zum Ablauf dieser
Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern dieser es innert drei Tagen schriftlich erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten
oder vom Vertrag zurücktreten.
Wird der INTRA Daten GmbH die Schuld am Terminverzug nachgewiesen, hat der Kunde bei Leistungsverzicht oder Vertragsrücktritt
Anspruch auf Ersatz des tatsächlichen Schadens, jedoch auf höchstens 20% des Wertes der verspäteten Lieferung. Weitere Ansprüche aus
Verzögerungen sind ausgeschlossen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die INTRA Daten GmbH bei der Ausführung ihrer Arbeiten zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde folgende notwendigen Massnahmen zu treffen:
- den erforderlichen Platz für die Geräte samt Zubehör sowie die erforderlichen Geräteanschlüsse, wo nötig in klimatisierten Räumen, nach den Spezifikationen der INTRA Daten GMBh zur Verfügung zu stellen;
- die INTRA Daten GmbH rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die vertragskonforme Leistung von Bedeutung sind;
- einen fachkundigen Mitarbeiter zu bezeichnen, der sich dem Wartungs- oder Unterstützungspersonal zur Verfügung hält;
- die Geräte mit der gebotenen Sorgfalt und nach den Anleitungen der INTRA Daten GmbH zu benützen, nicht Überdurchschnittlich zu beanspruchen, die Anforderungen an die Umgebung zu erfüllen und die üblichen Reinigungsarbeiten durchzuführen;
- der INTRA Daten GmbH freien Zugang zu den Geräten, Datenträgern und Dokumentationen zu gewähren und ihr die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen;
- die notwendigen Kommunikationssysteme zur Verfügung zu stellen, damit die INTRA Daten GmbH beim Remote-Service die Abklärungen treffen und die Eingriffe in das System direkt vornehmen kann, beispielsweise durch Installation eines Modems und der notwendigen Kommunikationssoftware;
- die allenfalls für die Wartungsarbeiten geeigneten Räume zur Aufbewahrung von Werkzeugen, Material und Ersatzteilen zur Verfügung zu stellen.
Für Aufwendungen, die durch mangelhafte Mitwirkungen des Kunden entstehen, darf der Lieferant zusätzlich Rechnung stellen. Massgebend ist die jeweils gültige Honorarordnung der INTRA Daten GmbH.
Reaktions- und Bereitschaftszeiten
Wenn zwischen der INTRA Daten GmbH und dem Kunden ausdrücklich eine bestimmte Reaktionszeit vereinbart ist, verpflichtet
sich die INTRA Daten GmbH, innerhalb der vereinbarten Anzahl Stunden nach Anforderung der vertragskonformen Leistung mit ihren
Arbeiten zu beginnen. Die Kontaktaufnahme durch den zuständigen Mitarbeiter der INTRA Daten GmbH gilt als Arbeitsbeginn.
Die vertragskonformen Leistungen werden erbracht während den bei der INTRA Daten GmbH üblichen Arbeitszeiten.
Während der Erbringung von Dienstleistungen können beide Vertragspartner jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten
Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsantrages seitens des Kunden hat ihm die INTRA Daten GmbH mitzuteilen, ob die
Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag, insbesondere auf Preis und Termine, hat.
Beeinflusst eine solche Änderung die Dienstleistung erheblich, informiert die INTRA Daten GmbH den Kunden über die Dauer und
Kosten einer detaillierten Abklärung, die vorläufige Einschätzung der Realisierbarkeit und die Konsequenzen.
Kommt eine Einigung über die Änderung des Auftrages zustande, so hat der Kunde die Änderung schriftlich zu bestätigen, andernfalls
läuft der Auftrag unverändert weiter.
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund
sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt.
Vorbehaltlich der Gewährleistungsansprüche haftet die INTRA Daten GmbH für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – insgesamt
bis max. 20% der Vergütung für das Projekt resp. die Dienstleistung.
Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom
Vertrag ausgeschlossen. In keinem Falle bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren
oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtwidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der
INTRA Daten GmbH, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Die
INTRA Daten GmbH schliesst zudem jede Haftung für Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden
(insbesondere aus der Pflicht zur fehlerfreien und rechtzeitigen Vornahme von Mitwirkungspflichten) aus.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt, in Landeswährung zzgl. Mehrwertsteuer, ohne Gebühren, Abgaben, Zölle,
Transport, Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung. Falls auf der Rechnung keine
anderen Zahlungsbedingungen ausgewiesen sind, ist die Zahlung fällig netto innert zehn Tagen seit Rechnungsdatum. Mit Ablauf dieser Frist
kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
In diesem Fall hat er einen Zins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Kunden üblichen Zinsverhältnisse richtet, jedoch
mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der jeweiligen Nationalbank liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Sollte dem Kunden eine Nachlassstundung gewährt oder über ihn der Konkurs eröffnet werden, werden die Forderungen sofort fällig.
Die INTRA Daten GmbH ist berechtigt, in den oben genannten Fällen noch nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten und vom Vertrag
zurückzutreten.
Wechsel werden nur nach Absprache akzeptiert. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei nach Vertragsschluss
eintretenden Vermögensverschlechterungen des Kunden steht der INTRA Daten GmbH das Recht zu, nach ihrer Wahl Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche zu verlangen. Die INTRA Daten GmbH hat auch wahlweise das Recht, die Ausführung des
Auftrages zu unterbrechen und über die bisherigen Leistungen abzurechnen. Bei Nichtbezahlung ist die INTRA Daten GmbH berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Kunden kein Schadenersatz zu.
Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Teuerungen von Produkten, die nicht dem Einflussbereich der INTRA Daten GmbH unterstehen, können dem Kunden überbunden werden.
Für Neukunden wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des zu erwartenden Rechnungsbetrages vor Ausführungsbeginn fällig. Mit den
vereinbarten Leistungen, Lieferungen, oder anderweitig vereinbarten Arbeiten wird unmittelbar nach Zahlungseingang, bzw. entsprechend
der vereinbarten Terminen, begonnen.
Software und Know-how
Der Kunde darf die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benützen, nicht
aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleibt bei der INTRA Daten GmbH oder ihren
Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Software-Programme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.
Jede Erweiterung oder Änderung der Software durch den Kunden selber benötigt die schriftliche Zustimmung der INTRA Daten GmbH.
Im Widerhandlungsfalle wird der Kunde schadenersatzpflichtig.
Beide Parteien verpflichten sich und ihre Mitarbeiter, sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich der Parteien, die weder öffentlich
noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten und diese Dritten nicht offen zu legen sowie alle Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte
am Zugang zu diesen Informationen zu hindern.
Die Parteien treffen die notwendigen Massnahmen und Vorkehrungen, um bestehende Sicherheitsvorschriften bezüglich Datenintegrität, -sicherheit
und -zugriff einhalten zu können. Insbesondere sind auch Mitarbeiter schriftlich zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist so auszugestalten,
dass sie auch nach einer allfälligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt.
Bezüglich Datenschutz gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die etablierten Vorschriften, Massnahmen und Prozeduren.
Patent- und Urheberrechte
Soweit zulässig und nichts anderes vereinbart, übernimmt die INTRA Daten GmbH keine Haftung dafür, dass die von der INTRA Daten
GmbH gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, der INTRA Daten GmbH unverzüglich
Mitteilung zu machen, falls ihm derartige Verletzungen bekannt oder ihm gegenüber gerügt werden.
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarungen stehen der INTRA Daten GmbH sämtliche Schutzrechte, insbesondere die Urheberrechte zu.
Ohne schriftliche Einwilligung der INTRA Daten GmbH dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne
ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf Verlangen hin sind die Kopien unverzüglich an die INTRA Daten GmbH herauszugeben.
Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haftet die INTRA Daten GmbH nur, wenn der
INTRA Daten GmbH bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führt, dass sich der Kunde
berechtigten, durchsetzbaren und nicht verjährten Ansprüche Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist die Haftung der INTRA Daten
GmbH auf den Fakturenwert der Ware resp. des Produktes oder der Dienstleistung beschränkt.
Sind die gelieferten Waren resp. Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt worden, so hat der Käufer die INTRA Daten
GmbH von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
Dauer des Rechtsverhältnisses
Ist nichts Besonderes vereinbart, kann ein Rechtsverhältnis über Hardware-Wartung oder Software-Unterstützung jederzeit unter Einhaltung
einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Kaufverträge werden mit Erbringung der beidseitigen, vertragskonformen Leistung erfüllt.
Projektmanagement- und Mitwirkungsverträge können jederzeit von beiden Parteien aufgehoben werden. Erfolgt dies zur Unzeit, so ist der
aufhebende Vertragspartner dem anderen zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet.
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Die Wiederausfuhr gewisser Produkte mit ausländischem Ursprung ist gemäss einer der Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements gegenüber eingegangenen Verpflichtung nur mit einer Bewilligung dieser Amtsstelle gestattet (Rüstungsexport). Die INTRA Daten GmbH bezeichnet die betreffenden Produkte ausdrücklich in Offerten und Rechnungen, womit die Auflage auf den Kunden übergeht.
Soweit nicht Parteiabrede oder die Natur des Geschäftes entgegenstehen, darf der Kunde die Produkte verändert oder unverändert
weiterveräussern.
Falls der Kunde die Produkte weiterveräussert, hat er sicherzustellen, dass sämtliche Pflichten aus Software-Lizenzen, aus Geheimhaltung
sowie aus allfälligen Bewilligungsvorbehalten für die Wiederausfuhr auf die jeweiligen Abnehmer übergehen.
Projektmanagement- und Mitwirkungsverträge
Definition
Hauptleistungspflicht der Projektmanagement- und Mitwirkungsverträge ist eine Arbeitsleistung, sei es im Sinne eines Hinwirkens auf zeitgerechte und termingerechte Projektentwicklung oder auf die Steuerung von Willensbildung und Verhalten des Kunden mittels Kundgabe von Entscheidungsgrundlagen.
Die Auftragserteilung erfolgt durch separate Vereinbarung unter den Parteien, die die Dienstleistungen, Termine und Vergütung näher umschreiben.
Beide Vertragspartner sind zur gegenseitigen Aufklärung über alle Umstände verpflichtet, welche die Erbringung der Dienstleistungen beeinflussen.
Die INTRA Daten GmbH ist befugt, die Dienstleistung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Für deren Leistungen bleibt die INTRA Daten GmbH verantwortlich.
Die INTRA Daten GmbH hat das Recht, Ideen, Konzepte und Verfahren in Bezug auf die Informationsverarbeitung, welche sie bei der Ausführung von Dienstleistungen allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden gewonnen hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.
Erstellungsverträge
Unter Erstellungsverträgen versteht man die selbständige und eigenverantwortliche Erstellung und Ablieferung von konkreten vordefinierten Arbeitsergebnissen, die im Zug eines Informatikprojektes notwendig werden. Sie können auch auftragsrechtliche Aspekte beinhalten.
Umfang und Ausführung
Für Umfang und Ausführung ist die Vereinbarung zwischen den Parteien massgebend, die die Dienstleistungen, Termine und Vergütungen näher umschreiben.
Die INTRA Daten GmbH ist befugt, die Arbeitsausführung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Für deren Leistungen bleibt die INTRA Daten GmbH verantwortlich.
Jede vertraglich geschuldete Leistung unterliegt der Abnahme. Unter Abnahme wird die Ablieferung sowie die Anerkennung des Werkes als
vertragskonforme Leistung verstanden.
Beinhaltet die vertraglich geschuldete Leistung nicht auch die Erstellung von Software, so erfolgt die Abnahme in Form der Ablieferung an
den Kunden.
Bei der Software dient die Abnahme dem Nachweis der Funktionstüchtigkeit des Informatiksystems, wobei Anzahl, Zeitpunkt, Umfang und
Verfahren der (Teil-) Abnahmen im Rahmen des individuellen Vertrages geregelt werden.
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wozu auch die Bereitstellung von Testdaten gehört. Verhindert der Kunde trotz Nachfristansetzung
durch die INTRA Daten GmbH die Abnahme, so gilt sie mit der Verhinderung als erfolgt.
Über jede Abnahme wird ein von beiden Vertragspartnern unterzeichnetes Abnahmeprotokoll erstellt. Es hält fest, welche unwesentlichen
Mängel nachzubessern sind bzw. wegen welcher wesentlicher Mängel die Abnahme ganz oder teilweise zu wiederholen ist.
Zeigen sich bei einer Abnahme Mängel, hat der Kunde zunächst ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung innert
angemessener Frist. Ist die neuerliche Abnahme erneut nicht erfolgreich, hat der Kunde der INTRA Daten GmbH schriftlich eine
weitere angemessene Nachfrist zur Behebung der Mängel anzusetzen. Bleibt auch die weitere Abnahme erfolglos, stehen dem Kunden
ausschliesslich bei Mängeln, welche die Funktionstauglichkeit ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, die Gewährleistungsansprüche
gemäss nachfolgender Ziffer zu.
Die INTRA Daten GmbH garantiert, dass sie die Produkte in funktionstüchtigem Zustand liefert. Massgebend ist die bei
Vertragsschluss bestehende Informatikperipherie. Die Leistungen erbringt die INTRA Daten GmbH nach dem aktuellen Stand der Technik.
Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und die Datensicherung. Die Haftung der INTRA Daten GmbH für Schäden,
die aus der Benutzung eines Programms oder eines Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine
vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung der INTRA Daten GmbH zurückzuführen.
Software-Wartung
Umfang und Ausführung der Unterstützung
Für Umfang und Ausführung der Softwarepflegeleistungen ist die Vereinbarung unter den Parteien massgebend, welche die Dienstleistungen, Termine und Vergütungen näher umschreiben.
Art der Leistungserbringung
Die Softwarepflegeleistungen erbringt die INTRA Daten GmbH nach ihrer Wahl am Standort des Kunden oder am Standort des zuständigen technischen Dienstes des INTRA Daten GmbH, je nach ihrer Natur.
Als Softwarefehler gelten nur diejenigen Abweichungen von den Programmiervorgaben, die nicht im Einklang mit vertraglich zugesicherten Eigenschaften stehen oder die den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch der Software beinträchtigen oder verhindern.
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Neben den unter I. Allgemeines aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für die einzelnen Hauptleistungen der INTRA Daten GmbH die Bestimmungen unter II. Projektmanagement- und Mitwirkungsverträge für Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie diejenigen unter III. Erstellungsverträge für Fehlerbeseitigung resp. Programmanpassungen und -erweiterungen.
Schlussbestimmungen
Rechtswahl
Das Rechtsverhältnis untersteht dem nationalen Recht derjenigen Gesellschaft der INTRA Daten GmbH, welche das Angebot, die Bestellung, die Lieferung oder die Leistung unterzeichnet. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Dieser Vertrag (inkl. AGB) untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag wird der Sitz der INTRA Daten GmbH, zur Zeit Lyss, vereinbart.
Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Ungültigkeit, Lückenfüllung
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ungültig herausstellen, bleiben die anderen Bestimmungen in ihrer Wirkung unberührt. Die ungültige
Bestimmung wird in diesem Fall durch die INTRA Daten GmbH durch eine andere ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung
am ehesten entspricht.
Die vorliegenden AGB werden durch die INTRA Daten GmbH ihrem Sinn und Zweck entsprechend ergänzt, falls sich Lücken ergeben sollten.
"Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind."
- Albert Einstein